Elternbeirat

Elternbeirat


Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken (§ 57 SchG). Er wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt.


Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter.

Die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule.

Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.



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